Umsetzung des Rahmenvertrages Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach 5 39 Abs. la S.9 SGB V (Rahmenvertrag Entlassmanagement)
Um sicherzustellen, dass Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt möglichst lückenlos weiterbehandelt werden, hat der Gesetzgeber das Entlassungsmanagement mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) weiter standardisiert. Die Patienten haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein Entlassungsmanagement gegenüber dem Krankenhaus, sowie auf Unterstützung des Entlassungsmanagements durch die Kranken- und Pflegekasse.
Der vereinbarte Rahmenvertrag ist zum 01.10.2017 in Kraft getreten.
Gleichzeitig sind ab diesem Zeitpunkt auch die G-BA-Richtlinien zur Verordnung von Arzneimitteln, häuslicher Krankenpflege, Soziotherapie, Heil- und Hilfsmitteln und zum Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen anzuwenden.
Ansprechpartner zum Thema Entlassmanagement für Sie als Zuweiser und Nachversorger im UKH sind:
Rückfragen zu verordneten Medikamenten, AU Bescheinigungen und medizinisch/pflegerischen Themen:
Bitte kontaktieren Sie die entsprechende Liegestation Ihres Patienten (Telefonnummer ist im Entlassbrief vermerkt)
Rückfragen zu verordneten Hilfsmitteln und Anschlussversorgungen:
Bitte kontaktieren Sie unseren Kliniksozialdienst und die Pflegeüberleitung unter:
Telefon: (0345) 557 - 4951
Fax: (0345) 557 - 7897
E-Mail: entlassungsmanagement(at)uk-halle.de
Hausanschrift:
Ernst-Grube-Straße 40
06120 Halle (Saale)
Postanschrift:
Universitätsklinikum Halle (Saale)
06097 Halle (Saale)
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