Präambel
Im Rahmen des Projektes zur Förderung der besseren Versorgung chronisch Kranker des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurde die Bildung von Rheumazentren initiiert. Der Modellverbund der BMG-geförderten Rheumazentren wurde 1996 in die „Arbeitsgemeinschaft regionaler kooperativer Rheumazentren in der deutschen Gesellschaft für Rheumatologie“ überführt.
Entsprechend den ursprünglichen Vorgaben des BMG sollte eine universitäre internistische und orthopädische Rheumatologie in einem kooperativen Verbund mit niedergelassenen internistischen und orthopädischen Rheumatologen, rheumatologisch tätigen Kliniken der Region und weiteren mit der Versorgung von Rheumakranken betrauten Einrichtungen zusammengefasst werden. Voraussetzung sind das Vorhandensein aller notwendigen diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen für die stationäre und ambulante Behandlung von Rheumapatienten, insbesondere in der Krankengymnastik und psychosozialen Betreuung. Wünschenswert ist auch die Einbindung der Kinderrheumatologie.
Vor dem Hintergrund dieser Vorgabe erfolgt auf Initiative des seit 1999 an der Universität Halle bestehenden Arbeitskreises Rheumatologie die Bildung des Rheumazentrums Halle (Saale) mit folgenden Strukturmerkmalen
Name, Sitz
Am Klinikum der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg wird das „Rheumazentrum Halle/Saale“ als Interessenverbund gegründet.
Ziele und Aufgaben des Zentrums
(1) Das Ziel des Zentrums ist eine Verbesserung der Versorgung Rheumakranker im südlichen Sachsen-Anhalt durch Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit der Mitglieder bei der Betreuung von Rheumakranken, der Forschung auf dem Gebiet der Rheumatologie und Klinischen Immunologie sowie in der rheumatologischen Aus-, Fort- und Weiterbildung.
(2) Hieraus leitet sich ein Aufgabenkatalog mit folgenden Zielen ab:
a. Verbesserung der interdisziplinären stationären sowie ambulanten Versorgung sowohl bei der Akut- als auch der Langzeitbetreuung Rheumakranker
b. Organisation von Maßnahmen zur Qualitätssicherung und –steigerung
c. Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen für Ärzte und Fachpersonal im Bereich der Rheumatologie und klinischen Immunologie
d. Förderung der Verbesserung der studentischen Ausbildung
e. Planung und Koordinierung gemeinsamer klinischer Grundlagen- und klinischer Forschung
f. Entwicklung von Initiativen zur engeren Zusammenarbeit aller an der stationären und ambulanten Versorgung Beteiligten und mit der Öffentlichkeit
(3) Zur Verwirklichung dieser Aufgaben erarbeitet das Rheumazentrum ein Arbeitsprogramm, das regelmäßig fortgeschrieben wird.
Zielverwirklichung
Das Zentrum verwirklicht seine Ziele und Aufgaben durch eine enge Kooperation der Mitglieder mit Kliniken und entsprechenden Einrichtungen sowie niedergelassenen Ärzten des südlichen Sachsen-Anhalt.
Mitgliedschaft
(1) Mitglieder können werden alle Beschäftigten und Einrichtungen der Martin-Luther-Universität Halle, die im Sinne der Zielsetzung arbeiten oder arbeiten wollen. Darüber hinaus alle Kliniken und sonstigen medizinische Einrichtungen, Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte, in der Patienten-orientierten Forschung tätige Ärzte, Psychologen, Wissenschaftler anderer Fachbereiche sowie Mitglieder von Heilberufen (Krankengymnasten, Ergotherapeuten etc.), die sich mit der Versorgung Rheumakranker befassen.
Insbesondere ist an die Einbeziehung folgender Institutionen gedacht:
1.) aus dem Universitätsklinikum Halle, Vertreter z.B. aus
der Universitätsklinik und Poliklinik für Innere Medizin II
der Universitätsklinik und Poliklinik für Orthopädie und Physikalische Medizin
der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin
dem Institut für Rehabilitationsmedizin
2.) Die Gruppe der niedergelassenen Ärzte, zum Beispiel:
Ärzte mit Teilgebietsbezeichnung Rheumatologie (Internisten und Orthopäden)
Ärzte für Physiotherapie und Schmerztherapie
Ärzte für Dermatologie, die Patienten mit entzündlich-rheumatischen
Erkrankungen behandeln
3.) Krankenhäuser, die an der Versorgung Rheumakranker in der Region teilnehmen
4.) Kliniken, die an der Rehabilitation Rheumakranker beteiligt sind
5.) die Gruppe der anderen Heilberufe
6.) die kassenärztliche Vereinigung
7.) Krankenkassen und Rentenversicherungsträger
8.) die Gruppe der Patientenselbsthilfegruppen
Struktur des Zweckverbundes
Das Zentrum besteht aus einer Koordinationsgruppe und den Mitgliedern
Koordinationsgruppe und Beirat
(1) Die Koordinationsgruppe besteht aus sieben Mitgliedern, zu denen der Sprecher und sein Stellvertreter gehören.
(2) Die Koordinationsgruppe sollte folgende Zusammensetzung haben:
Aus der Universität Halle:
ein Vertreter der Medizinischen Klinik II,
ein Vertreter aus der Klinik für Orthopädie und Physikalische Medizin,
ein Vertreter aus den klinisch-theoretischen Instituten,
Außerdem:
je ein Vertreter der niedergelassenen Ärzte im Teilgebiet Rheumatologie/Innere Medizin und Rheumatologie/Orthopädie
Ein Vertreter einer Rehabilitationsklinik
Ein weiteres Mitglied, vorzugsweise aus der Gruppe der außeruniversitären Kliniken
(3) Die Koordinationsgruppe wird durch einen Beirat aus höchstens 10 Mitgliedern unterstützt, der auf Vorschlag des Vorstandes durch die Zentrumsversammlung berufen wird. Bei der Zusammensetzung des Beirates soll eine Vertretung von kooperierenden Kliniken und Instituten, niedergelassenen Ärzten, komplementären Fachgebieten wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Psychologie, Kassenärztlichen Vereinigungen, Leistungsträgern sowie von Patientenselbsthilfeorganisationen angestrebt werden.
(4) Der Beirat soll über Struktur, Aufgaben und Arbeitsprogramme des Rheumazentrums informiert und gehört werden.
(5) Die Koordinationsgruppe und der Beirat tagen gemeinsam und treten mindestens zweimal jährlich zusammen.
Aufgaben der Koordinationsgruppe
Die Koordinationsgruppe ist für alle Angelegenheiten des Rheumazentrums zuständig. Sie führt die Beschlüsse der Zentrumsversammlung aus. Sie initiiert die verschiedenen Projekte des Rheumazentrums und stellt Projekt- und Arbeitsgruppen mit definierten Zielsetzungen aus den Mitgliedern der Rheumazentrums zusammen.
Der Sprecher stellt die Tagesordnung zusammen, leitet und beruft die Sitzungen der Koordinationsgruppe und der Zentrumsversammlung ein.
Zentrumsversammlung
(1) Die Zentrumsversammlung wird mindestens einmal jährlich durch den Sprecher einberufen.
(2) Die Zentrumsversammlung ist für alle Aufgaben zuständig, die nicht der Koordinationsgruppe obliegen. Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben:
1. Bestimmung der Koordinationsgruppe und des Beirates
2. Entscheidung über die Tätigkeit des Zentrums,
3. Entgegennahme der Berichte der Projektsprecher und Koordinatoren,
4. Änderungen und Ergänzungen des Struktur,
5. Auflösung des Zentrums.
(3) Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor einer Zentrumsversammlung beim Sprecher der Koordinationsgruppe eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen.
Beschlussfassung der Zentrumsversammlung
(1) Die Zentrumsversammlung wird vom Sprecher, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Sprecher, geleitet.
(2) Die Zentrumsversammlung beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten nicht als abgegebene Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sprechers den Ausschlag.
(3) In der Zentrumsversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme.
(4) Bei Wahlen ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los. Die Koordinationsgruppe und der Beirat werden auf einer Zentrumsversammlung alle 5 Jahre neu gewählt.
Projekte und Arbeitskreise des Zentrums
1. Auf Beschluss der Zentrumsversammlung oder der Koordinationsgruppe können Projekt- und Arbeitsgruppen eingerichtet werden, um die Aktivitäten des Rheumazentrums in bestimmten Bereichen – z. B. Fortbildung, Qualitätssicherung, Rehabilitation, Patientenschulung, Forschung – zu planen, vorzubereiten und – nach Zustimmung durch die Koordinationsgruppe bzw. die Zentrumsversammlung – umzusetzen.
2. Jede Projekt- und Arbeitsgruppe benennt einen Sprecher, der Mitglied des Zentrums sein muss, und erstattet der Zentrumsversammlung regelmäßig Bericht über ihre Arbeit.
Änderungen und Ergänzungen der Strukturvorgabe
Änderungen und Ergänzungen der Strukturvorgabe sind durch die Koordinationsgruppe der Zentrumsversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Beschlüsse der Zentrumsversammlung, die diese beiden Gegenstände betreffen, bedürfen einer Stimmenmehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder.
Inkrafttreten
Diese Strukturvorgabe tritt in Kraft nach Verabschiedung durch die Gründungsversammlung des Zentrums.
Halle, den 24.4.2010
Sprecher:
Prof. Dr. med. habil.
Gernot Keyßer
Sekretariat:
Frau Anja Ranneberg
Anschrift:
Rheumazentrum Halle
Universitätsklinikum Halle (Saale)
Klinik für Innere Medizin II
Ernst-Grube-Straße 40
06120 Halle (Saale)
Telefon: 03 45/557-19 96
Fax: 03 45/557-49 34
E-Mail:
rheumazentrum(at)medizin.uni-halle.de