Die Kosten für eine stationäre Krankenhausbehandlung für gesetzlich krankenversicherte Patienten übernehmen die Krankenkassen. Die Kostenübernahmeerklärung holt unsere Verwaltung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen zudem einen Zuzahlungsbetrag leisten. Das Universitätsklinikum Halle (Saale) ist gesetzlich verpflichtet, den Zuzahlungsbetrag im Auftrag ihrer Krankenkasse einzuziehen und an die gesetzliche Krankenkasse zu zahlen.
Bitte vergessen Sie nicht, die Einzahlung vor Ihrer Entlassung an einer unserer Patientenkassen vorzunehmen. Falls Sie innerhalb des laufenden Jahres nochmals in ein Krankenhaus aufgenommen werden müssen, legen Sie die Quittung als Nachweis der bereits getätigten Zuzahlungen vor.
Hinweise für Privatversicherte und Selbstzahler
Mit den Patienten, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, klärt unsere Verwaltung direkt mit dem Patienten die Bezahlung. Zum Zweck der Abrechnung der Behandlungskosten setzen wir uns auf Ihren Wunsch auch gern direkt mit der privaten Krankenversicherung in Verbindung.
Bezahlung – Patientenkassen
Zahlungen können Sie in bar in unserer Patientenkasse erledigen. Wir akzeptieren auch die EC-Karte.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 7.00 bis 13.00 Uhr
Am Standort Ernst-Grube-Straße steht Ihnen auch ein EC-Automat zur Verfügung.
Bankverbindung des Universitätsklinikums
Deutsche Bundesbank, Filiale Magdeburg
BIC-Code: MARKDEF1810
IBAN-Nummer: DE37810000000080001530
Bei Überweisungen bitte die Rechnungsnummer angeben.
Postanschrift:
Universitätsklinikum Halle (Saale)
06097 Halle (Saale)
Telefonzentrale:
Tel: (0345) 557-0
Fax: (0345) 557-2444
Patienten- und Besucherinformation
Universitätsklinikum, Hauptstandort Ernst-Grube-Str. 40
Telefon: (0345) 557- 2908
Universitätsklinikum, Standort Magdeburger Straße
Telefon: (0345) 557-4444