Die Universitäten und die außeruniversitären Forschungseinrichtungen des Landes stehen in den Bereichen Forschung, Nachwuchsförderung und Lehre in enger Kooperation. Insbesondere die Erfolge bei der Bildung von Forschungsschwerpunkten zeigen, wie gut beide Seiten voneinander profitieren können.
Grundlage für die Graduiertenförderung des Landes Sachsen-Anhalt bildet das "Gesetz zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses" (Graduiertenförderungsgesetz - Grad FG). Anträge können i.d.R. jeweils zum 31.01. bzw. 31.07. eines jeden Jahres für einen Förderbeginn zum 01.04. bzw. 01.10. eingereicht werden. Es erfolgt immer eine gesonderte Ausschreibung.
Weltneuheiten zum Durchbruch verhelfen, innovativen Forschungsergebnissen den Zugang zur Industrie öffnen, Ideen und mutigen Projekten den Weg ebnen. Dazu gehören kreative Köpfe, gute Partner und eine gesicherte Finanzierung. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt bietet Unternehmen in Sachsen-Anhalt eine breite Auswahl von maßgeschneiderten Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für geplante Maßnahmen in Forschung und Entwicklung aus Programmen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Forschungsprojekte der Hochschulen sind im Forschungsportal zusammengefasst.
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